Zu Gemeindehaushalt und Kirchensteuer stand im Gemeindebrief 10 / 2015 (S.17) folgender Beitrag:
„Wer seine Steuern minimieren will, soll am besten Nichts verdienen.“ Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer Steuern zahlt, soll froh sein, denn er verdient etwas. Das ist heute nicht immer selbstverständlich.
Damit ein Staat existieren kann, werden Steuern erhoben. Für die Kirche in Deutschland gilt das genauso. Die Kirche erhebt von ihren erwerbstätigen Mitgliedern einen Beitrag in Höhe von 8 - 9% der an den Staat zu zahlenden Steuer (je nach Bundesland, maximal jedoch 4% des zu versteuernden Einkommens). Das gilt für beide Konfessionen gleichermaßen. Und im Grunde wird damit das mit modernen Mitteln aufrechterhalten, was in den Urgemeinden galt, dass jeder zu den gemeinsamen Aktivitäten nach seinen persönlichen Möglichkeiten beiträgt. Wer mehr hat, trägt mehr bei als derjenige, der weniger hat.
In China gibt es keine Kirchensteuer, wie in vielen anderen Ländern auch. Die Gemeinden leben dann von „Mitglieds“-beiträgen. Diese werden dazu verwendet die Ausgaben der Gemeinde zu finanzieren. Die Grafik zeigt, wie in Shanghai auf evangelischer Seite die Gelder in 2014 aufgebracht und verwendet wurden. Der wesentliche Unterschied zur katholischen Seite besteht darin, dass das Bistum Köln das gesamte Gehalt für Pfarrer Bauer aufbringt, während die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nur 38.000 EUR des Jahresgehalts von Pfarrerin Mehlhorn trägt. Die Gemeinde muss ihre darüber hinaus benötigten Mittel selber aufbringen. Das ist bei der DCGS in Shanghai so wie in allen anderen Auslandsgemeinden.
Wenn alle, die sich zur DCGS zugehörig fühlen, einen Beitrag leisten, kann die Gemeinde ihre Aktivitäten finanzieren. Das sind die sichtbaren Aktivitäten wie Gottesdienste (Miete für den Kirchraum, Musik etc.), Martinsumzug, Neujahrsempfang, Arbeit mit Konfirmanden / Firmlingen und die unsichtbaren Aktivitäten wie Begleitung von Kranken, Betroffenen in Trennungssituationen, in Krisen und bei Sterbefällen. Darüber hinaus auch der wichtige Dialog mit der umliegenden Gesellschaft, der deutschen Wirtschaft genauso, wie der chinesischen Gastgesellschaft über Wertefragen und gemeinsame soziale Verantwortung.
Als Anhaltspunkt für den Beitrag an die DCGS können die oben erwähnten 8-9% (je nach Bundeland) wie in Deutschland herangezogen werden. 8% des Betrages, der als Steuer auf die Einkünfte zu zahlen ist. Und dabei ist es egal, ob das Einkünfte in Deutschland sind, wo deutsche Kirchensteuer anfällt oder Einkünfte in China. Wer in Deutschland einen Teil seiner Einkünfte versteuert unterstützt damit die Beiträge der deutschen Kirchen für die Pfarrgehälter.
Und jeder, der hier lebt, hat auch Einkünfte in China, die nicht in Deutschland, sondern hier versteuert werden müssen. Die Gemeinde wäre glücklich und dankbar einen Beitrag in ungefähr der Höhe von 8% der an den chinesischen Staat zu entrichtenden Steuer von allen engagierten Christenmenschen zu erhalten.